Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 und Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil des Vertrages, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

§ 2 Art und Umfang der Leistung

1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der I&N Gebäudereinigung sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/ einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

2. Die Leistungen werden wie im Angebot/ Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich festgelegt werden.

3. Die I&N Gebäudereinigung ist verpflichtet, die zu erbringenden Leistungen fach- und fristgerecht auszuführen. Die I&N Gebäudereinigung stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Die I&N Gebäudereinigung verpflichtet sich dabei, zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch die I&N Gebäudereinigung überwacht.

4. Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt die I&N Gebäudereinigung die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom sowie (soweit im Einzelfall erforderlich) geeignete verschließbare Räume zur Kleiderablage und Aufenthalt des Personals und zur Aufbewahrung von Material, Maschinen, Geräten und dergleichen stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.

§ 3 Abnahme und Gewährleistung

1. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Leistung ist der Auftraggeber gehalten, der I&N Gebäudereinigung eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Wird die Nachbesserung nicht fristgerecht bzw. erfüllungsgemäß erbracht, so sind die übrigen Bestimmungen aus dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzuwenden.

2. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, das der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die I&N Gebäudereinigung weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

3. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütungen (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

§ 4 Haftung

1. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. 
Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

2. Die I&N Gebäudereinigung haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden (eventuelle Schlüsselverlustschäden bzw. Vermögensschäden), die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Arbeiten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Eine Haftung für leicht fahrlässig verschuldete Schäden wird ausgeschlossen. Schäden werden der I&N Gebäudereinigung unverzüglich, spätestens aber nach max. fünf Tagen, mithin ohne schuldhaftes Zögern gemeldet. Für Schäden, die der I&N Gebäudereinigung nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

3. Die Mitarbeiter der I&N Gebäudereinigung sind verpflichtet, Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten bzw. auf dem Grundstück gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber, Personal des Auftraggebers oder bei einer von ihm bezeichneten Stelle anzugeben.

§ 5 Aufmaß und Preis

1. Die Preise werden anhand des Stundenaufwands bzw. anhand von Pauschalen ermittelt und für beide Seiten rechtsverbindlich.

2. Dauernde oder vorübergehende Änderungen der Reinigungsfläche und der Reinigungshäufigkeit sind der I&N Gebäudereinigung mindestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für Umstände, die ein Erbringen der geforderten Leistung unmöglich machen oder stark behindern.

§ 6 Zahlungsbedingungen / Verzug

1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, wenn nicht gesondert vertraglich vereinbart.

2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.

3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden die gesetzlichen Verzugszinsen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 7 Änderungen des Vertrages / Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.


§ 8 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Vertragspartner im Sinne des § 14 BGB ist der Sitz der I&N Gebäudereinigung in 67433 Neustadt. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten die gesetzlichen Regelungen der ZPO.